Rechtsprechung
OLG Koblenz, 09.07.2010 - 10 U 824/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 256 ZPO, § 447 ZPO, § 448 ZPO, § 373 ZPO, § 280 BGB
Haftung bei Kapitalanlagegeschäften: Pflicht des freien Anlageberaters zur ungefragten Aufklärung über die erwartete Provision; Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist; Zulässigkeit einer isolierten Drittwiderklage auf negative Feststellung gegen den Zedenten der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 04.06.2009 - 1 O 352/08
- OLG Koblenz, 09.07.2010 - 10 U 824/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07
Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2010 - 10 U 824/09
Im Einklang mit dem Bundesgerichtshof (Urt. v. 13.6.2008, V ZR 114/07, Rz 23 ff., zitiert nach bundesgerichtshof.de) ist davon auszugehen, dass die Beklagte ein Interesse daran hat, auch gegenüber der Zedentin rechtskräftig das Nichtbestehen des vom Zessionar geltend gemachten Anspruchs feststellen zu lassen. - BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09
Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2010 - 10 U 824/09
Entgegen der Auffassung des Klägers ist die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats zur Pflicht der Banken, ihre Kunden ungefragt über Rückvergütungen, die sie beim Vertrieb der jeweiligen Anlagen erhalten, aufzuklären, nicht auf bankmäßig nicht gebundene, freie Anlagenberater wie die Beklagte übertragbar (vgl. BGH Urt. v. 15.4.2010 Az: III ZR 196/09). - EGMR, 27.10.1993 - 14448/88
DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS
Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2010 - 10 U 824/09
Nicht gefolgt werden kann weiterhin dem Kläger soweit er die Auffassung vertritt, er und die Drittwiderbeklagte hätten gemäß einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urt. v. 27.10.1993 Az: 37/1992/382/460) nach dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit als Partei vernommen werden müssen.
- OLG Köln, 04.09.2012 - 24 U 65/11
Anforderungen an die Berufungsbegründung; Aufklärungspflichten der …
Diese dient schon grundsätzlich nicht dazu, denjenigen, der - wie die Klägerin hier - die primäre Beweislast trägt, von den Folgen seiner Beweisfälligkeit zu entlasten (so überzeugend OLG Koblenz, Urt. v. 9.7.2010, 10 U 824/09 juris Rn46; KG, Beschl. v. 9.2.2009, 10 U 145/08, juris Rn4). - OLG Düsseldorf, 14.03.2014 - 22 U 127/13
EBay-Auktion - vorzeitige Beendigung - Irrtumsanfechtung zwecks Vermeidung der …
Diese dient schon grundsätzlich nicht dazu, denjenigen, der - wie der Beklagte hier - die primäre Beweislast trägt, von den Folgen seiner Beweisfälligkeit zu entlasten (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 09.07.2010, 10 U 824/09, www.juris.de; KG, Beschluss vom 09.02.2009, 10 U 145/08, www.juris.de; OLG Köln, Urteil vom 04. September 2012, 24 U 65/11, www.juris.de).